Mehrweg wird ab 2023 zum Standard
Die nächste Änderung bei Serviceverpackungen tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Ab dem 1. Januar 2023 werden Einwegverpackungen aus Kunststoff für Lebensmittel aus dem Straßengeschäft verbannt.
Stattdessen muss für den Kaffee zum Mitnehmen zwingend eine Mehrwegalternative angeboten werden, und zwar zum gleichen Preis. Allerdings besteht die Möglichkeit, Pfand für die Verpackungen zu verlangen. Der Kreislauf kann auf die Mehrwegbehälter beschränkt werden, die selbst in Verkehr gebracht worden sind.
Kleine Unternehmen mit einer maximalen Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und mit nicht mehr als fünf Beschäftigten bleiben von der Pflicht, eigene Mehrwegverpackungen zu nutzen, ausgenommen. Als Alternative zur Mehrwegvariante sind von Endverbrauchern mitgebrachte Behältnisse zugelassen. Betriebe müssen in geeigneter Form auf diese besondere Möglichkeit hinweisen.