Land überarbeitet Corona-Verordnung

Das Land hat zum 1. Oktober 2022 seine Corona-Verordnung an das neue Infektionsschutzgesetz angepasst. Die Neufassung berücksichtigt beispielsweise, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen bundeseinheitlich geregelt sind. Die Landesverordnung in der aktuellen Fassung ist bis zum 31. Januar 2023 gültig.

Land hebt Quarantänepflicht auf

Das Land hat neue Quarantänebestimmungen erlassen: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben. Stattdessen gibt es für positiv Getestete verpflichtende Schutzmaßnahmen, die für fünf Tage nach dem Erstnachweis gelten:

  • Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder, die bereits eingeschult sind; Ausnahme im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Betretungsverbot für Besucher von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
  • Tätigkeitsverbot für in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätige Personen.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucher.