
Grafik: Hurca/Adobe Stock
+++ Corona-Soforthilfe: Anträge auf Stundung ab sofort möglich +++
Die L-Bank bietet rückzahlungspflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, die Zahlungen bis zum 30. Juni 2024 zu strecken. Anträge können ab sofort online gestellt werden.
Laufzeiten und Fristen der Programme
FAQ zu den Corona-Wirtschaftshilfen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Corona-Ticker
Wirtschaftshilfen des Bundes: Fristenüberblick (13. Dezember 2022)
Beendete Programme
Programm | Fristen für die Schlussabrechnung |
---|---|
November- und Dezemberhilfe | Abgeslaufen. |
Überbrückungshilfe IJuni bis August 2020 | Bis spätestens 30. Juni 2023, in Einzelfällen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023. |
Überbrückungshilfe II September bis Dezember 2020 | Bis spätestens 30. Juni 2023, in Einzelfällen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023. |
Überbrückungshilfe III November 2020 bis Juni 2021 | Bis spätestens 30. Juni 2023, in Einzelfällen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023. |
Überbrückungshilfe III Plus Juli bis Dezember 2021 | Bis spätestens 30. Juni 2023, in Einzelfällen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023. |
Überbrückungshilfe IVJanuar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Die Schlussabrechnung ist ab Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 möglich, in Einzelfällen auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023. |
Neustarthilfe Januar bis Juni 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021Oktober bis Dezember 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe 2022Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Abgelaufen. |
Krisenberatung Corona
Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation niederschwellige Beratungsangebote. Beratungsbedarf besteht häufig in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und die Sicherstellung der Liquidität.
Die „Krisenberatung Corona“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für die Unternehmen. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen.
Information und Antrag
Beratungsgesellschaft für Wirtschaft und Mittelstand mbH