
Grafik: Hurca/Adobe Stock
+++ Corona-Soforthilfe: Rückzahlungen abermals verlängert +++
Das Bundsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Wirtschaftshilfen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.
Laufzeiten und Fristen der Programme
FAQ zu den Corona-Wirtschaftshilfen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Corona-Ticker
Wirtschaftshilfen des Bundes: Fristenüberblick (11. August 2023)
Beendete Programme
Programm | Fristen für die Schlussabrechnung |
---|---|
November- und Dezemberhilfe | Abgelaufen. |
Überbrückungshilfe IJuni bis August 2020 | Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024. |
Überbrückungshilfe II September bis Dezember 2020 | Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024. |
Überbrückungshilfe III November 2020 bis Juni 2021 | Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussrechnungsfrist in Einzelfällen bis zum 31. März 2024. |
Überbrückungshilfe III Plus Juli bis Dezember 2021 | Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussabrechnungsfrist in Einzelfällen bis 31. März 2024. |
Überbrückungshilfe IVJanuar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Bis zum 31. Oktober 2023, auf Antrag innerhalb der Schlussabrechnungsfrist in Einzelfällen bis 31. März 2024. |
Neustarthilfe Januar bis Juni 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021Oktober bis Dezember 2021 | Abgelaufen. |
Neustarthilfe 2022Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 | Abgelaufen. |
Krisenberatung Corona
Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation niederschwellige Beratungsangebote. Beratungsbedarf besteht häufig in Bezug auf betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen und die Sicherstellung der Liquidität.
Die „Krisenberatung Corona“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für die Unternehmen. Es ist lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen.
Information und Antrag
Beratungsgesellschaft für Wirtschaft und Mittelstand mbH