Die Meisterprämie Baden-Württemberg kommt bei den Absolventen gut an. Foto: Opolja /Adobe Stock

07.05.2025

388.500 Euro für neue Meisterinnen und Meister 2024

Die Meisterprämie Baden-Württemberg ist ein Erfolgsmodell: 259 Anträge gingen im Jahr 2024 bei der Handwerkskammer Reutlingen ein. Damit erhielten junge Handwerkerinnen und Handwerker im Bezirk der Kammer Fördermittel in Höhe von insgesamt 388.500 Euro.

Seit der Einführung der Prämie im Jahr 2020 wurden bereits 1.194 Anträ-ge genehmigt – mit einem Gesamtfördervolumen von 1.791.000 Euro. „Diese finanzielle Anerkennung ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Absolventinnen und Absolventen“, betont Susanne Hammann, Leiterin des Geschäftsbereichs Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen der Handwerkskammer Reutlingen. „Ein Meisterabschluss qualifiziert für verantwortungsvolle Aufgaben als Führungskraft, Unternehmer oder Ausbilder. Die Prämie unterstützt die jungen Meisterinnen und Meister in unkomplizierter und effektiver Form.

 

1.500 Euro für einen erfolgreichen Abschluss

Die Meisterprämie Baden-Württemberg belohnt Absolventinnen und Absolventen einer handwerklichen Meisterausbildung mit einem einmaligen Betrag von 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz oder die Arbeitsstätte der Antragstellenden in Baden-Württemberg liegt. Maßgeblich für die Antragstellung ist der Zeitpunkt, an dem die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die Prämie ist steuerfrei, wird unabhängig von anderen Förderungen wie dem Aufstiegs-BAföG gewährt und ist mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Meisterinnen und Meister, die ihre Prüfungen vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Reutlingen abgelegt haben. Auch Absolventen, die ihre Prüfung außerhalb von Baden-Württemberg erfolgreich abgelegt haben, können die Prämie beantragen, sofern ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen oder Zollernalb liegt.

Über die Bewilligung entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.

Informationen zur Meisterprämie beitBianca Beck, Telefon 07121-2412-251, bianca.beck@hwk-reutlingen.de und unter

 www.hwk-reutlingen.de/meisterpraemie