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03.03.2026

Corona-Hilfen: Betriebe erhalten ungerechtfertigte Rückforderungen zurück

Das Land Baden-Württemberg zahlt Tausenden Betrieben unrechtmäßig zurückgeforderte Corona-Hilfen zurück. Der Landtag verabschiedete vergangene Woche ein entsprechendes Ausgleichsgesetz. Wie das Verfahren abläuft, steht noch nicht fest.

Nach monatelanger Unsicherheit ist damit klar, dass alle Betriebe, die ihre Soforthilfe auf Grundlage der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums von Mitte März 2020 bewilligt bekommen hatten und mit Rückforderungen durch die L-Bank konfrontiert waren, ihr Geld wieder bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte im Oktober 2025 mehreren Unternehmen recht gegeben, weil die damaligen Bewilligungsbescheide nicht ausreichend konkret gefasst waren.

Wer profitiert vom Gesetz?

Der VGH hatte explizit auf die Richtlinie von Mitte März 2020 Bezug genommen – nur Unternehmen, die den Antrag auf Coronahilfe gestellt haben, als diese Richtlinie galt, haben somit Anrecht auf Rückzahlung. Dies gilt auch für Betriebe, die nicht geklagt haben und den nachträglichen Rückzahlungsaufforderungen der  L-Bank bereits nachgekommen sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Alle Anträge, die ab dem 8. April 2020 auf Basis der später geltenden Bundesrichtlinie gestellt wurden, sind nicht vom Urteil und damit auch nicht vom Gesetz betroffen. Insgesamt haben dennoch rund 62.000 Unternehmen Anspruch, das Land geht von einer Gesamtsumme von knapp 800 Millionen Euro aus.

Wie ist die Rückzahlung geregelt?

Wie genau die Rückzahlung vonstatten geht, ist aktuell noch nicht klar – der Gesetzentwurf hatte eine Erstattung auf Antrag über ein digitales Verfahren vorgesehen. Das baden-württembergische Handwerk hatte noch vor der Gesetzesverabschiedung für eine unkomplizierte Lösung plädiert. Die Betriebe hätten ja bereits schon einmal alle Unterlagen eingereicht – eine weiteres kompliziertes Antragsverfahren müsse vermieden werden. Zudem forderte das Handwerk einen verlässlichen Fahrplan, wie die betroffenen Betriebe zu ihrem Recht kommen.

Wann können betroffene Betriebe mit dem Geld rechnen?

Das steht nach aktuellem Stand nicht fest. Laut dem „Staatsanzeiger“ ist aber wohl sicher, dass es noch Monate dauern wird, bis das Verfahren überhaupt in Gang kommt. Die L-Bank benötigt für die Umsetzung einen externen Dienstleister, der erst gefunden werden muss. Ein Sprecher der L-Bank wird im „Staatsanzeiger“ mit den Worten zitiert, dass das Vergabeverfahren rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen werde. Der externe Dienstleister kann also wohl frühestens im Herbst seine Arbeit aufnehmen. Wann die Rückzahlungen erfolgen, ist somit derzeit noch offen.

Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir an dieser Stelle über die Abläufe und Fristen.