
Die Regierungskoalition will die Rückzahlung von zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen doch noch in dieser Wahlperiode klären. Am Donnerstag wurde ein Gesetzentwurf im Landtag in erster Lesung beraten, endgültig beschlossen werden soll er am 25. Februar in einer Sondersitzung des Landtags. Foto: picture alliance/Eibner-Pressfoto
Corona-Soforthilfen: Rückzahlungs-Befreiungsgesetz soll beschlossen werden
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben angekündigt, den monatelangen Streit um die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe mit einem neuen Gesetz Ende Februar beizulegen.
Damit sollen alle Empfänger der Hilfsgelder, die ihren Antrag bis 7. April 2020 gestellt haben, von der Rückzahlungspflicht befreit werden. Damit sollen diese Soforthilfe-Empfänger jenen Betrieben gleichgestellt werden, die zwischenzeitlich erfolgreich gegen die Rückzahlung der Soforthilfe geklagt hatten.
Mit dem eingebrachten Gesetz "über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“)“ vom 22. März 2020“ suchten die Fraktionen einen Ausweg aus dem juristischen Hin und Her, wie die Landesregierung mit den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs aus Oktober 2025 umgehen soll: Die Richter hatten in mehreren Verfahren entschieden, dass Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie rechtswidrig waren. Dabei ging es ausschließlich um Hilfen, die zwischen dem 22. März und 7. April 2020 beantragt wurden. Diese Zuschüsse wurden auf Basis einer Richtlinie bewilligt, deren Auslegung das Land später zu Ungunsten der Betriebe geändert hatte – insbesondere bei der Berechnung eines Liquiditätsengpasses und beim Verwendungszeitraum. Das Gericht stellte klar, dass diese nachträgliche Einschränkung unzulässig war. Jenseits der Kläger sind angeblich 62.000 Unternehmen und Selbstständige betroffen, nicht nur im Handwerk, aber darunter viele Friseure.
Das Wirtschaftsministerium hatte zwar im Januar schon angekündigt, sämtliche Rückforderungen in diesen Fällen zurückzunehmen. Doch entbrannte ein Streit mit dem Finanzministerium, wie dies geschehen könnte. Es drohte eine weitere Hängepartie bis nach der Wahl. Nun haben die Fraktionen von CDU und Grünen den Knoten durchschlagen. Ihr Gesetzesentwurf sieht ein Programm vor, bei dem berechtigte Betriebe online eine Erstattung ihrer Rückzahlung beantragen können. Zudem muss noch geklärt werden, worauf die Betriebe achten müssen - auch weil das Gesetz jene Fälle nicht erfasst, in denen noch keine bestandskräftigen Rückzahlungsbescheide der L-Bank vorliegen und den Betrieben noch Rechtsmittel zur Verfügung stehen (z.B. ein Widerspruch).
Das Gesetz soll Ende Februar verabschiedet werden und das Antragsverfahren zeitnah starten. Wichtig: Soforthilfe-Anträge, die ab dem 8. April 2020 gestellt wurden, sind von dem Rückzahlungs-Befreiungsgesetz gar nicht erfasst.
Wenn uns weitere Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten vorleigen, informieren wir Sie an dieser Stelle.