Foto: Steffen Schanz

08.08.2025

Friseurbetriebe und Barbershops in Reutlingen kontrolliert

Mehrere Friseurbetriebe und Barbershops in der Reutlinger Innenstadt bekamen kürzlich Besuch von Zoll, Polizei, Gewerbeaufsicht und Handwerkskammer. Was geprüft wurde und welche Beanstandungen es gab.

Die unangemeldeten Kontrollen fanden an einem Freitagnachmittag statt, also zu einer der Hauptgeschäftszeiten. Zwei Teams, bestehend aus Prüfern von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zolldienststelle in Pfullingen, Polizei und Mitarbeitern des Gewerbeamts sowie der Handwerkskammer, schauten sich insgesamt acht Betriebe genauer an. „Es geht um zahlreiche Fragen, wie beispielsweise Löhne oder die korrekte Meldung bei der Sozialversicherung und schließlich auch darum, ob die handwerksrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Deshalb sind verschiedene Partner mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten im Boot“, sagt Martin Schübel, Abteilungsleiter Handwerksrolle bei der Kammer.

Die Bilanz der gemeinsamen Stippvisiten: in drei Betrieben ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße bei der Regelmeldung und bei der Aufzeichnung von Arbeitszeiten. In einem Fall ging es um ausländerrechtliche Bestimmungen, in einem Betrieb gab es Anhaltspunkte für eine zu geringe Entlohnung und damit eine Unterschreitung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg. In der Hälfte der Betriebe konnte der jeweilige Betriebsleiter nicht angetroffen werden. Sie waren entweder im Urlaub oder hatten ihren freien Tag. Ob es sich tatsächlich um Verstöße handelt, wird die weitere Prüfung von Geschäftsunterlagen ergeben, die im Nachgang der Kontrollen anstehen.

Für einen Betrieb haben die Kontrollen bereits jetzt ernste Konsequenzen: in einem als Barbershop gemeldeten Salon stellten die Prüferteams fest, dass nicht nicht nur Bärte gepflegt, sondern auch Haare geschnitten werden. Ein Verstoß gegen die Handwerksordnung, die als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Die Stadt verhängte ein Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich. Außerdem muss das Unternehmen, wenn es weiterhin Friseurleistungen anbieten möchte, nun einen Betriebsleiter benennen. „Wir haben den Betrieb dazu aufgefordert und eine entsprechende Frist für die Rückmeldung gesetzt“, erklärt Schübel.

Nicht bei jeder Kontrolle ermitteln die Prüfer derart schwere Verstöße. Im Regelfall gehe es um Arbeitszeiten, Löhne und Meldepflichten, also um Schwarzarbeit. Der Aufwand sei hoch, aber notwendig, so Schübel. „Die unangemeldeten Prüfungen sind ein Signal an alle, die sich nicht an die Regeln halten wollen. Und als Kammer wollen wir natürlich auch die Betriebe schützen, die regelkonform arbeiten.“

Kontakt: Team Handwerksrolle, Telefon 07121 2412-240, handwerksrolle[at]hwk-reutlingen.de