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20.01.2022

Führerschein-Umtausch: Corona bremst den Zeitplan aus

Die Innenminister von Bund und Ländern haben die erste Frist für den Umtausch von alten Führerscheinen in aktuelle EU-Dokumente verlängert. Aufgrund der Corona-Pandemie fehlen den Behörden die Kapazitäten.

Ursprünglich sollten Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre Papierführerscheine (ausgestellt vor dem 19. Januar 2013) bis zum 19. Januar 2022 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.

Aufgrund pandemiebedingter Engpässe in den Zulassungsbehörden hat die Innenministerkonferenz nun kurzfristig entschieden, diese Frist um sechs Monate zu verlängern. Neuer Termin für die genannte Personengruppe ist der 19. Juli 2022.

Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie

In diesem Jahr läuft der Umtausch von älteren nationalen Führerscheinen auf fälschungssichere EU-Dokumente an. Je nach Geburtsdatum des Führerscheininhabers und Ausstellungsdatum gelten unterschiedliche Fristen. Das gesamte Vorhaben soll bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite EU-Führerscheinrichtlinie: Fristen für den Umtausch.

Fragen zum Thema beantwortet Ines Bonnaire, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de