Foto: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer

23.11.2017

Für Handwerker geöffnet

Gute Nachrichten für Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk: Mit der Neufassung der Richtlinien zum Programm „Vor-Ort-Beratung“ werden sie in den Kreis der berechtigten Fachleute aufgenommen.

Ab dem 1. Dezember dürfen qualifizierte Handwerksunternehmer und deren Mitarbeiter aus Bundesmitteln geförderte Energieberatungen für Wohngebäude durchführen, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und anschließend auch entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Zugelassen sind nun auch Absolventen der Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK). Alle Energieberater müssen sich per Selbsterklärung verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten und regelmäßige Fortbildungen nachweisen.

Mit der Neufassung der Richtlinie zum Programm „Vor-Ort-Beratung“ erfüllt das Bundeswirtschaftsministerium eine langjährige Forderung des Handwerks, Energieberatern aus Handwerksbetrieben in den Kreis der zugelassenen Experten für geförderte Beratungen aufzunehmen.

 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energieberatung Wohngebäude

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umwelt, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.