Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

24.06.2025

Gewährleistung bei Betriebsaufgabe und -verkauf

Was passiert eigentlich mit den Gewährleistungsansprüchen von Kunden, wenn ein Betrieb aufgeben oder verkauft wird? Der ZDH gibt einen Überblick über wichtige rechtlichen Fragen.

Handwerksbetriebe, die Werkleistungen erbringen oder Waren verkaufen, können mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden, wenn Mängel am Werk oder an den Waren auftreten.

Wird ein Handwerksbetrieb aufgegeben, während Gewährleistungsfristen noch laufen, stellt sich die Frage, ob diese Verpflichtung nach der Betriebsaufgabe weiter besteht.

Im Fall der Veräußerung eines Handwerksbetriebs und der Fortführung durch den Erwerber kommt der Art des Unternehmensverkaufs eine wesentliche Bedeutung zu.

Das neue ZDH-Praxis Recht „Haftung für Gewährleistungsansprüche nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf“ bietet einen Überblick über die Rechtsfragen in verschiedenen Fallkonstellationen:

  • Betriebsaufgabe
    Einzelunternehmer, GmbH/UG (haftungsbeschränkt) und Personengesellschaften
  • Betriebsverkauf
    Fall 1: Unternehmen wird als Rechtsträger ganz oder anteilig verkauft,
    Fall 2: es werden nur einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, die Rechtsträgerschaft bleibt beim Verkauf außen vor.

 ZDH-Praxis Recht „Haftung für Gewährleistungsansprüche nach Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf“ (Juni 2025)