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03.06.2025

Impressum & Co.: Online-Streitbeilegungsplattform der EU wird eingestellt

Die Europäische Union stellt ihre Online-Streitbeilegungsplattform wegen mangelnder Nachfrage zum 20. Juli 2025 ein. Um Abmahnungen vorzubeugen, müssen Betriebe nun aktiv werden.

So sah die bisherige Regelung aus

Wer online Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern abschließt, muss nach der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 bestimmte Informationspflichten erfüllen. Dazu zählen der Hinweis und die Verlinkung auf die sogenannte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission. Diese Plattform wurde ursprünglich geschaffen, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen einfacher und kostengünstiger als durch ein Gerichtsverfahren lösen zu können.

Was ändert sich?

Da das Streitbeilegungsverfahren kaum genutzt wurde, hat die Europäische Union entschieden, die ODR-Verordnung zum 20. Juli 2025 aufzuheben. Zum selben Datum wird die die Plattform eingestellt. Bereits seit dem 20. März konnten dort keine Beschwerden mehr eingereicht werden.

Was ist zu tun?

Der Wegfall der ODR-Verordnung bringt Unternehmen ein wenig Entlastung. Sie müssen einer Informationspflicht weniger nachkommen. Die Kehrseite: Betriebe müssen nun aktiv werden und die Verweise auf das Verfahren und die Plattform löschen. Denn der Verweis auf eine nicht mehr gültige rechtliche Vorgabe und eine nicht mehr existierende Plattform könnte ab dem 20. Juli als irreführende Geschäftspraxis gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen. Die einzelnen Schritte:

  • Prüfen Sie Ihre Webseite, das Impressum, AGB und auch E-Mail-Signaturen auf Verweise zur OS-Plattform hin.
  • Beachten Sie die Frist: sämtliche Hinweise auf die OS-Plattform sind bis zum 20. Juli 2025 zu entfernen.
  • Haben Sie in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit der Hinweispflicht auf die OS-Plattform gemäß der ODR-Verordnung abgegeben, ist es unter Umständen erforderlich, diese Erklärung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 zu kündigen, um eine Fortgeltung zu vermeiden.
  • Halten Sie die durchgeführten Änderungen schriftlich fest, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie fristgerecht gehandelt haben.

Pflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben bestehen

Unabhängig von der Einstellung der OS-Plattform bleiben die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen. Unternehmen müssen weiterhin transparent machen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.

 Themenseite: Schlichtung bei Verbraucherstreitigkeiten

Fragen zum Thema beantwortet Lisa Krauß, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-236, lisa.krauss[at]hwk-reutlingen.de.