01.04.2004

Informationsveranstaltung für Gewerbeämter

Die Handwerkskammer Reutlingen hat vor wenigen Tagen eine erste Informationsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeämter von Städten und Gemeinden aus den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb durchgeführt.

Karl Wagner, Abteilungsleiter der Handwerksrolle, informierte die rund 60 Verantwortlichen über die aktuellen Änderungen im Handwerksrecht und gab einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke bzw. die handwerksähnlichen Berufe.

Thematisiert wurden darüber hinaus allgemeine Fragen der Gewerbeanmeldung, vor allem um künftig den Verwaltungsaufwand für die Gewerbetreibenden - aber auch für die beteiligten Verwaltungen - im Falle ungenauer Angaben bei der An-, Ab- bzw. Ummeldung zu reduzieren. Um Irritationen zu vermeiden, seien präzise Tätigkeitsbeschreibungen notwendig, um unter anderem die neuen Betriebe der richtigen Berufsgenossenschaft zuordnen zu können.

Darüber hinaus informierte Wagner die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerbeämter über das gesamte Dienstleistungsangebot der Handwerkskammer Reutlingen, damit Gewerbetreibende bei Fragen künftig direkt an die entsprechenden Berater der Kammer verwiesen werden können.

Das Angebot reicht von umfassender betriebswirtschaftlicher Beratung, hin zu Informationen über Förderprogramme, der Hilfe bei Umweltschutz- und Rechtsfragen sowie dem gesamten Themenkomplex von Aus- und Weiterbildung.

Im Mai 2004 wird die zweite Informationsveranstaltung bei der Handwerkskammer Reutlingen stattfinden.