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10.02.2022

Künstlersozialabgabe - was Betriebe beachten müssen

Sie arbeiten mit freiberuflichen Grafikern und Textern zusammen? Dann sollten Sie an die Abgabe zur Künstlersozialversicherung denken. Termin für die Jahresmeldung 2021 ist der 31. März.

Eine Imagebroschüre, die Homepage, die Musikgruppe beim Tag der offenen Tür – Unternehmen, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, sich an der sozialen Absicherung der Kreativen zu beteiligen. Die Abgabe wird auf alle Gagen und Honorare samt Nebenkosten fällig, die innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wurden.

Der Abgabesatz für das Jahr 2021 beträgt 4,2 Prozent. Die Jahresmeldung 2021 muss der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven bis zum 31. März 2022 vorliegen.

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Der Kreis beschränkt sich nicht allein auf die klassischen Medienproduzenten und Kulturschaffende, wie etwa Verlage, Theater oder Werbeagenturen, sondern schließt auch jene Unternehmen mit ein, die einen freiberuflichen Journalisten mit der Öffentlichkeitsarbeit oder einen Webdesigner mit der Gestaltung der Homepage beauftragen.

Zwei Kriterien sind entscheidend: die Leistungen werden nicht nur gelegentlich genutzt, und der Auftraggeber will – unmittelbar oder mittelbar – Einnahmen erzielen – und wird damit zum Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen.

Ob die Leistungserbringer selbst der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen, ist hingegen unerheblich. Die Abgabe wird auch dann fällig, wenn der Künstler oder Publizist die Tätigkeit nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausübt.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Es besteht Meldepflicht. Abgabepflichtige Unternehmen müssen von sich aus aktiv werden und der KSK die Berechnungsgrundlagen für die Abgabe liefern.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe, Formulare und Hinweise zur Online-Meldung unter

 www.kuenstlersozialkasse.de