Foto: Rainer Sturm / Pixelio

10.05.2017

Luftreinhalteplan für Reutlingen vorgestellt

Weniger Verkehr in der Innenstadt, ein Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und mehr Mobilität mit Bus und Fahrrad – der nun vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans für Reutlingen umfasst sieben Maßnahmen.

Der Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen – so die offizielle Bezeichnung – wurde von mehreren Gutachtern im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen erarbeitet. Mit der vollständigen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soll der Stickoxid-Grenzwert in Reutlingen künftig flächendeckend eingehalten werden:

M 1: Verkehrsreduzierung, Umgestaltung der Lederstraße

M 2: LKW-Durchfahrtsverbot auf innerstädtischen Strecken, der Lieferverkehr in der Innenstadt wird nicht eingeschränkt

M 3: Höchstgeschwindigkeit soll auf max. 50 km/h reduziert werden

M 4: Förderung Umweltverbund mit den Einzelmaßnahmen: Stadtbuskonzept, Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs

M 5: Abgasnorm Euro 6 für Linienbusse, die auf der Lederstraße verkehren

M 6: Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, -management

M 7: Förderung der Elektromobilität

Die „Blaue Umweltzone“ wird vorerst nicht kommen. Zum einen, weil die rechtlichen Grundlagen derzeit noch fehlen. Zum anderen sollen Fahrverbote erst dann ausgesprochen werden, wenn die Grenzwerte durch die Maßnahmen 1 bis 7 nicht eingehalten werden.

Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist bis zum 8. Juni 2017 im Rathaus Reutlingen und im Regierungspräsidium Tübingen ausgelegt und ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingestellt. Schriftliche Stellungnahmen – auch per E-Mail – sind bis zum 23. Juni möglich.

Am 31. Mai 2017 findet im Reutlinger Spitalhof eine Informationsveranstaltung zum Entwurf statt. Beginn ist um 19 Uhr.

 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen - Entwurf

Zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“

Der Entwurf wurde im Rahmen des Projekts „Modellstadt Reutlingen“ erarbeitet, mit dem das Regierungspräsidium Tübingen einem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nachkommt. Ziel war die Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur Luftreinhaltung, die alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte enthält und auch den Zeitpunkt dafür benennt. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen durchgeführt. Vertreter von Umwelt- und Verkehrsverbänden, Politik und Wirtschaft waren über eine sogenannte „Spurgruppe“ einbezogen.

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.