Meta beginnt KI-Training mit Nutzerdaten – wer widersprechen will, muss rasch handeln
Der Meta-Konzern will seine KI-Programme entwickeln und dazu die persönlichen Daten der Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp verwenden. Wer das nicht will, muss widersprechen – und zwar schnell.
Was ist geplant?
KI braucht Daten. Um seine Angebote zu entwickeln, setzt der Meta-Konzern auch auf die Daten der Nutzer eigener Dienste, also Facebook, Instagram und WhatsApp. Nachdem ein erster Anlauf im vergangenen Jahr abgebrochen wurde, sollen nun auch Daten von EU-Bürgern systematisch genutzt werden. Zwar steht eine abschließende Bewertung durch Datenschutzbehörden noch aus, der Konzern plant aber, mit der Datennutzung am 27. Mai 2025 zu beginnen.
Um welche Daten es geht
Im Visier des Konzerns stehen so genannte öffentliche Daten, die auf Profilen von volljährigen Nutzern der Meta-Dienste (Facebook, Instragram, WhatsApp) vorhanden sind. Damit sind grundsätzlich alle Daten betroffen, deren Sichtbarkeit für andere durch Einstellungen von Nutzern nicht eingeschränkt wurde: öffentliche Posts, Kommentare, Fotos und Bildunterschriften. Dabei wird nicht unterschieden zwischen den eigentlichen Nutzern und Dritten: Fotos von einer anderen Person, die ein Nutzer öffentlich gepostet hat, sollen ebenfalls herangezogen werden.
Was bedeutet das für Nutzer?
Wenn Sie Social-Media-Kanäle betreuen oder Inhalte öffentlich posten, ist besondere Vorsicht geboten – insbesondere wenn personenbezogene Daten Dritter auf Bildern oder in Texten enthalten sind. Selbst Inhalte, die nicht von Meta-Nutzern stammen, können betroffen sein.
Nutzer sollten deshalb prüfen, ob auf ihren Kanälen personenbezogene Daten Dritter öffentlich sichtbar sind – gegebenenfalls deren Zustimmung einholen oder die Daten löschen.
Widerspruch einlegen: diese Frist ist wichtig
Das KI-Training soll am 27. Mai 2025 beginnen. Nutzer, die ihre persönlichen Daten nicht zur Verfügung stellen wollen, müssen deshalb schnell handeln und bis spätestens 26. Mai 2025 Widerspruch einlegen. Zwar ist der Widerspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, er greift aber nur für die Zukunft. Die bereits erfolgte Verwendung von persönlichen Daten kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Meta stellt hierzu Online-Formulare zur Verfügung. Bitte beachten: Wer widersprechen möchte, muss dies für jeden Dienst einzeln tun:
Widerspruchsformular für Facebook
Widerspruchsformular für Instagram
Hinweis: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Chatbot „Meta AI“ in WhatsApp gibt es aktuell keine Widerspruchsmöglichkeit. Zwar versichert Meta, dass Eingaben/Anfragen beim Chatbot aus der Europäischen Union derzeit nicht für Trainingszwecke verwendet werden. Eine vollständige Bewertung des Umfangs der Datenverarbeitung und der damit verbundenen Risiken steht allerdings noch aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible oder personenbezogene Daten dort nicht eingegeben.
Weitere Informationen und FAQ
Der Hamburgische Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit