Foto: Dirk Kruse / Pixelio

28.04.2017

Neue Regeln für Gewerbeabfälle

Am 1. August tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Künftig müssen auch Holzabfälle und Textilien getrennt gesammelt werden. Darüber hinaus kommen auf Betriebe neue Dokumentationspflichten zu.

Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle müssen bereits schon in einzelnen Behältern gesammelt werden. Ab August gehören auch Holz und Textilien zu den getrennt zu sammelnden Abfällen. Die Verordnung lässt in zwei Fällen Ausnahmen von der Regel zu: Ist die Trennung technisch nicht möglich ( z.B. wegen Platzmangel für die einzelnen Behälter ) oder wirtschaftlich nicht zumutbar (z.B. zu kleine Mengen oder verunreinigte Stoffe) können die Abfälle gemischt gesammelt und einer Sortierung zugeführt werden.

Gleichzeitig kommen auf Unternehmer zusätzliche bürokratische Aufgaben zu. Als Erzeuger müssen sie künftig nachweisen, wie die getrennte oder die gemische Sammlung der Abfälle im Betrieb funktioniert. Als Belege können Fotos, Lagepläne, Liefer- oder Wiegescheine dienen. Diese Dokumente sind in der Regel vorhanden, da auch bisher schon der Verbleib von Abfällen dokumentiert werden musste.

Wie die Nachweispflicht in der Praxis umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Die Abfallbehörden befinden sich derzeit in der Abstimmung.

Für Bau- und Abbruchabfälle gibt es eine Bagatellgrenze. Liegt die Abfallmenge unter zehn Kubikmetern pro Baustelle, entfällt die Dokumentationspflicht.

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.