Foto: Angelov - stock.adobe.com

28.04.2025

Neues Meldeverfahren für Arbeiten in der Schweiz

Die Schweiz hat Mitte März ein neues Portal für die Anmeldungen von Dienstleistungen eingeführt. Zuvor ist die Registrierung mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer erforderlich.

Die Schweiz hat Mitte März ein neues Meldeportal für die Anmeldungen von Dienstleistungen eingeführt. Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind schon seit Jahren grundsätzlich acht Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden. Seit dem 17. März ist das nun nur noch über das neue System „Easy-Gov.swiss“ möglich.

Neue Registrierung erforderlich

Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts. Alle Unternehmen müssen sich jedoch im neuen System einmalig registrieren. Hierzu ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) vorzuweisen oder zu beantragen ist, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.

Für Unternehmen, die bereits über eine UID verfügen, ändert sich nichts. Sie können sich direkt mit ihrem „Easy-Gov“-Konto verbinden und die automatische Migration der Daten vom alten ins neue Portal anstoßen. Alle anderen Unternehmen müssen eine UID beantragen. Die Vergabe kann bis zu 14 Tage dauern.

Die UID wird jedem Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, zur eindeutigen Identifikation vergeben. Die Beantragung und Vergabe der Kennung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zum Meldeportal unter www.handwerk-international.de/meldeverfahren-schweiz