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27.10.2022

Neufassung der Sachverständigenordnung

Die Handwerkskammer Reutlingen plant, ihre Sachverständigenordnung zu aktualisieren. Stellungnahmen sind bis zum 14. November möglich.

Die Sachverständigenordnung (SVO) basiert auf einer bundesweit abgestimmten Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständen. Daneben regelt sie auch die Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die Handwerkskammer Reutlingen veröffentlicht hiermit gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) den Text der neuen Sachverständigenordnung.

 Neue Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen (SVO) - Entwurf

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen wird sich mit der geplanten Neufassung der Sachverständigenordnung am 21. November 2022 befassen und in diesem Zusammenhang die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß Richtlinie (EU) 2018/958 durchzuführen.

Sie können bis zum 14. November 2022 eine Stellungnahme abgeben. Per E-Mail an:

svo[at]hwk-reutlingen.de

Alternativ schriftlich an:

Handwerkskammer Reutlingen
Sachverständigenwesen
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen

Kontakt: Christiane Nowottny, Stellv. Hauptgeschäftsführerin Geschäftsbereichsleiterin Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen, Telefon 07121 2412-210, christiane.nowottny[at]hwk-reutlingen.de.