05.11.2019

"Nobis" – Sicher und gesund am Arbeitsplatz

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg lobt zum ersten Mal den Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg aus. Der Preis zeichnet kleine und mittlere Unternehmen aus, die sich für die Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren.

Wer kann sich bewerben?

Es können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Handel und Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Start-ups und Öffentlicher Dienst bewerben. Die Unternehmen sollten maximal 500 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro nicht übersteigen.

Was sind die Kriterien?

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Die Mitglieder der Jury bewerten die Bewerbungen nach den Kriterien Idee und Innovation, Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit. Das können sein: Kreative Lösungen bei der Bereitstellung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen, das Eintreten für einen zukunftsorientieren Arbeitsschutz, Entwicklung von Insturmenten für eine gute Unternehmensstruktur – dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt.

Wie ist der Preis dotiert?

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 60.000 Euro, Pokale und Urkunden vergeben. Pro Kategorie ist ein Preisgeld bis 5.000 Euro vorgesehen, bei besonders herausragenden Vorschlägen kann das Preisgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

Wie kann man sich bewerben?

Per Mail: an arbeitsschutzpreis-bw[at]wm.bwl.de

oder auf dem Postweg an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Referat 27, Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart

Bewerbungsschluss ist der Freitag, 31. Januar 2020

Ansprechpartnerin beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg: Iris Ripsam, Tel. +49 711 123-2966

 

Ausführlicher Ausschreibungstext "Nobis - Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg 2020"

Bewerbungsbogen "Nobis - Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg 2020"