Foto: amorn/Adobe Stock

24.04.2023

Soforthilfe: Antrag auf Stundung ab sofort möglich

Die L-Bank bietet rückzahlungspflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, die Zahlungen bis zum 30. Juni 2024 zu strecken. Anträge können ab sofort online gestellt werden.

Angeboten werden zwei Optionen: die Stundung mit oder ohne Ratenzahlung. Der Betrag kann auf zwei bis zu maximal zwölf Raten aufgeteilt werden. Für die gestreckte Zahlung werden Zinsen in der Regel von zwei Prozent erhoben. Um besondere Härten zu vermeiden, ist auf Antrag eine Befreiung von den Stundungszinsen möglich.

Wer die Verlängerung um maximal ein Jahr nutzen möchte, muss den Antrag bis einschließlich 30. Juni 2023 stellen, dem Ende der Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfe.

Betriebe, die gegen die Rückzahlung einen Widerspruch eingelegt haben, müssen beachten, dass ein Antrag auf Stundung als Rücknahme des Widerspruchs gewertet wird. Mit anderen Worten: In diesen Fällen wird der Bescheid der L-Bank rechtskräftig.

Das Antragsformular sowie FAQ zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der L-Bank.

 L-Bank: Rückzahlungsverfahren – Stundung