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01.08.2022

Soforthilfe Corona: Informationen zur Rückzahlung

In diesen Tagen beginnt die L-Bank mit dem Versand der Rückzahlungsbescheide. Was betroffene Unternehmen beachten müssen, lesen Sie hier.

Die Soforthilfe Corona ist das größte Hilfsprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs: Mehr als 245.000 Anträge wurden bewilligt und Zuschüsse in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ausgezahlt.

Rückblickend stellte sich bei vielen Unternehmen heraus, dass der Liquiditätsengpass nicht in vollem Umfang eingetreten ist. Mehr als ein Drittel der angeschriebenen Unternehmen hat deshalb einen geringeren Unterstützungsbedarf angezeigt.

Rückzahlungen bis Ende Juni 2023

Diese Unternehmen erhalten nun Anfang August ihre individuellen Rückzahlungsbescheide. Die dort ausgewiesenen Zahlungen müssen bis Ende Juni 2023 geleistet werden. Die Rückzahlungsfrist wurde bewusst großzügig bemessen. Damit soll eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden.

Stundung und Ratenzahlung

möglich Für Unternehmen, die durch die Rückzahlungsverpflichtungen nachweislich in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen würden, sind individuelle Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung) geplant. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung können ab dem 1. April 2023 online auf der Internetseite der L-Bank gestellt werden. Die Beantragung der Zahlungserleichterung muss vor Ende der Rückzahlungsfrist erfolgen.

Mehr Informationen zu den Rückzahlungen finden Sie unter www.l-bank.de/rueckzahlungen.

Das Service-Telefon der L-Bank können Sie unter 0721/150-1770 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16:30 Uhr für Ihre Fragen erreichen.