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18.11.2020

Sozialbeiträge für den November stunden

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat erneut die Bedingungen zur Beitragsstundung für vom Teil-Lockdown betroffenen Arbeitgeber vereinfacht.

Die Maßnahme ist als Entlastung dieser Unternehmen bis zum Zufluss der Wirtschaftshilfen angelegt und daher auf den Monat November 2020 beschränkt. Die wichtigsten Punkte:

  • Stundungen können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Dezemberbeiträge 2020 gewährt werden.
  • Sicherheitsleistungen sind nicht erforderlich.
  • Es fallen keine Zinsen an.
  • Bestehende Vereinbarungen zu Ratenzahlungen können entsprechend angepasst werden.
  • Bei Kurzarbeit endet die Stundung, sobald die Erstattung der Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Voraussetzung ist, dass die ohne die Stundung zu erwartenden Härten plausibel dargelegt werden. Eine Erklärung des Arbeitgebers zu den erlittenen Umsatzeinbußen und der Hinweis, die Wirtschaftshilfe bereits beantragt zu haben, seien in aller Regel ausreichend, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit.

Der Spitzenverband GKV stellt einen Musterantrag bereit.