Foto: Steffen Müller

22.11.2017

Starthilfe für berufliche Integration

Im Ausland erworbene Qualifikationen mit deutschen Standards abzugleichen ist das Ziel von Anerkennungsverfahren. Finanzielle Unterstützung erhalten Antragsteller durch ein Stipendien-Programm der Baden-Württemberg-Stiftung.

Das Programm „Berufliche Anerkennung in Baden-Württemberg“ richtet sich an Personen mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss, die mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz im Land haben und hier eine Beschäftigung anstreben. Förderfähig sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren, wie zum Beispiel Gebühren der Anerkennungsstelle und Kosten für Übersetzungen, sowie die mit einer möglicherweise erforderlichen Qualifizierung verbundenen Kosten.

Die Förderung gibt es in zwei Varianten, als einmaligen Zuschuss von maximal 1.000 Euro oder als monatliches Stipendium, das bis zu einem Jahr gewährt werden kann. Grundsätzlich gilt: Das Stipendium wird nur dann gewährt, wenn keine Finanzierung über Mittel der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung möglich ist.

 www.bwstiftung.de/berufliche-anerkennung-bw

Die Handwerkskammer Reutlingen ist für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Sigmaringen und Zollernalb zuständig.

 Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Ansprechpartner sind Petra Zweigle, Tel. 07121/2412-271, petra.zweigle[at]hwk-reutlingen.de, und Marko Petrovic, Tel. 07121/2412-231, marko.petrovic[at]hwk-reutlingen.de.