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20.10.2025

Stromsteuer: Bund entlastet mehr Betriebe

Der Bund hat den Sockelbetrag für die Entlastung von der Stromsteuer gesenkt. Dadurch können mehr Betriebe als bisher eine Rückerstattung erhalten. Anträge für 2024 sind noch bis Jahresende möglich.

Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 für die Kalenderjahre 2024 und 2025 eine Ausweitung der Steuerentlastung für Betriebe des Produzierenden Gewerbes beschlossen. Die Regelung des § 9b StromStG führt im Ergebnis dazu, dass der Stromsteuersatz auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird.

Die Entlastung von der Stromsteuer ist unter anderem für das Produzierende Gewerbe vorgesehen. Dazu zählen alle Unternehmen, die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 im Abschnitt C aufgeführt sind. Im Handwerk fallen darunter z.B. die Schlachtung, Fleischverarbeitung, Bäcker und Konditoren, Brauer und Mälzer, Sattler, Schuhmacher, Behälterbauer, Metallbearbeitung und Schreiner.

Bisher wurden 5,13 Euro pro MWh (= 10.000 kWh) bezahlt. Allerdings war die Entlastung erst aber einem Mindestbetrag von 250,00 Euro (das entspricht ca. 49.000 kW) vorgesehen. Nun wurde die Entlastung für 2024 und 2025 auf 20,00 Euro pro MWh angehoben, was einem Mindestverbrauch von 12.500 kWh entspricht.

Das bedeutet, dass alle Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe, die einen Verbrauch von mehr als 12.500 kWh haben, die Entlastung beantragen können. Für das Jahr 2024 kann die Beantragung noch bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.

Antrag stellen

Die Antragstellung ist beim zuständigen Hauptzollamt online möglich. Dazu muss zunächst eine Registrierung über ELSTER, den Online-Ausweis oder die BundID erfolgen.

www.zoll-portal.de

Hauptzollamt finden

Welches Hauptzollamt zuständig ist, kann in der Dienststellensuche auf zoll.de schnell ermittelt werden.

 Hauptzollamt finden

Kontakt: Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de