Foto: Andreas Freude

10.06.2019

Teilhabechancengesetz: Infoabend für Arbeitgeber

Am 9. Juli 2019 stellen Berater der Bundesagentur für Arbeit die verschiedenen Bausteine des Teilhabechancengesetzes vor, das langjährigen Erwerbslosen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Zu Beginn des Jahres hat der Bund seine Förderinstrumente zur Integration von langjährigen Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt erweitert. Bei unserem Informationsabend erfahren Arbeitgeber, wie der (Wieder-) Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt finanziell, etwa durch langfristige Lohnzuschüsse, aber auch durch individuelle Betreuung und Begleitung unterstützt werden kann.

Programm

17.45 Uhr Begrüßung

18.00 Uhr Das neue Teilhabechancengesetz Inhalte und Möglichkeiten der neuen Leistungen „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

18.45 Uhr Wie werden die Förderleistungen eingesetzt? Praktische Beispiele für die Umsetzung aus dem Kammerbezirk

19.15 Uhr Fragen und Antworten

Referenten
Markus Dick, Bereichsleiter Jobcenter Landkreis Reutlingen
Peter Schuster, Bereichsleiter Jobcenter Landkreis Tübingen

Das neue Teilhabechancengesetz – Informationen für Arbeitgeber
9. Juli 2019, 17:45 Uhr bis ca. 20.30 Uhr

Handwerkskammer Reutlingen, Großer Sitzungssaal
Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung per E-Mail an karl-heinz.goller[at]hwk-reutlingen.de

Information: Karl-Heinz Goller, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-261, E-Mail: karl-heinz.goller[at]hwk-reutlingen.de