Bei der Lohnpfändung ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Foto: contrastwerkstatt / Adobe Stock

22.05.2025

Umfrage zur Lohn- und Gehaltspfändung

Im Hinblick auf mögliche Entlastungsmaßnahmen und zur Beurteilung von Praxisproblemen und eventuellen Verbesserungsmöglichkeiten, bittet der Unternehmer Baden-Württemberg e.V. um rege Teilnahme an der Umfrage zur Lohn-, bzw. Gehaltspfändung.

Die Umfrage richtet sich an Mitgliedsunternehmen; Die Ergebnisse werden gegebenenfalls im Rahmen der Entlastungsallianz weiter verwertet. An der Umfrage, die nur 3 bis 5 Minuten in Anspruch nimmt, kann bis zum 6. Juni 2025 teilgenommen werden. Sie ist selbstverständlich anonym.

 Hier geht es zur Umfrage