Das ehemalige Wohnheim in Tübingen nach dem Abriss.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) überreichte Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (links) und Präsident Harald Herrmann (rechts) den Bewilligungsbescheid für den Neubau sowie die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungsakademie der Handwerkskammer Reutlingen in Tübingen. Foto: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

21.12.2017

Wirtschaftsministerium fördert Bauvorhaben der Handwerkskammer Reutlingen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg fördert den Neubau sowie die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungsakademie der Handwerkskammer Reutlingen in Tübingen mit rund 3,9 Millionen Euro.

„Der rasante Wandel in Handwerk und Technik stellt an die Betriebe und ihre Beschäftigten neue und immer höhere Anforderungen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gestern (20. Dezember 2017) bei der Übergabe des Förderbescheids an den Präsidenten der Handwerkskammer Reutlingen, Harald Hermann und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert.

Um den hohen Ansprüchen an unsere Dienstleistungen und Produkte heute und auch in Zukunft zu genügen, brauche es Knowhow auf dem neuesten Stand: „Qualitativ hochwertige, kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die Basis, um dauerhaft erfolgreich, innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

„Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Reutlingen in Tübingen bietet für seine rund 13.600 Mitgliedsbetriebe mit etwa 76.000 Beschäftigten Kurse im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung und der Weiterbildung an“, erläutert Präsident Herrmann.

Das bestehende Werkstattgebäude solle brandschutztechnisch modernisiert und in Teilen umstrukturiert werden. Der geplante Ergänzungsbau wird eine Fahrzeuglackierwerkstatt sowie neue Seminar- und Verwaltungsräume aufnehmen.

Das bestehende Internatsgebäude, das aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen werden musste, wird nun durch einen Neubau ersetzt. Auf diese Weise können bislang fehlende Werkstatträume, Büroräume und Internatsräume geschaffen werden, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden.

Am förderfähigen Anteil der Investitionskosten beteiligt sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit 30 Prozent, der Bund mit 45 Prozent und die Handwerkskammer Reutlingen selbst mit 25 Prozent.

Den nicht förderfähigen Teil der von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossenen Baumaßnahme bestreitet die Handwerksammer vollständig aus eigenen Mitteln. „Bis zum geplanten Abschluss der Maßnahme Ende 2019 haben wir hierfür vorsorglich 6,77 Mio. Euro eingeplant. Dennoch ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen“, informiert Hauptgeschäftsführer Dr. Eisert. Mit diesem Wert will die Kammer auch bis dahin möglicherweise zu erwartenden Baupreissteigerungsraten Rechnung tragen.