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19.09.2025

Zahlungsverkehr: Firmenname reicht künftig nicht mehr aus

Der Zahlungsverkehr soll sicherer werden. Künftig müssen Banken bei Überweisungen neben der IBAN auch den Kontoinhaber kontrollieren. Worauf Handwerksbetriebe achten müssen.

Eine neue EU-Verordnung, die am 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, bringt mehrere Neuerungen im Zahlungsverkehr. So sind Banken unter anderem verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten.

Die wichtigste Neuerung ist eine erweiterte Prüfroutine bei Überweisungen. Künftig achtet die Bank bei Überweisungen nicht allein auf eine korrekte IBAN, sondern prüft zusätzlich den hinterlegten Namen. Stimmen begünstigte Person und hinterlegte Daten nicht überein, wird die Zahlung nicht ausgeführt.

Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und soll Betrugsfälle eindämmen. Im Online-Banking wird ein Ampel-System eingeführt, das Überweisende auf mögliche Fehler hinweist. Bei Abweichungen erscheint eine Warnung. Zeigt die Ampel Gelb oder Rot, fragt die Bank nach, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bestätigt der Überweisende dies, trägt er das volle Risiko.

Um mögliche Risiken zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu ermöglichen, können Betriebe einiges tun:

  • Daten prüfen: Stammdaten prüfen, ob Namen mit den Bankangaben übereinstimmen.
  • Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzlich der Firmenname als Alias eingetragen werden kann.
  • Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen bzw. Alias angeben. Geschäftspartner informieren - einige Banken stellen Mustertexte zur Verfügung.
  • Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass das Buchhaltungsprogramm VoP-konform arbeitet. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen.
  • Testen: Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Die erweiterte Prüfung durch die Bank macht den Zahlungsverkehr sicherer. Dennoch bleibt insbesondere das Onlinebanking im Visier von Betrügern. Kontoinhaber sollten deshalb die wichtigsten Absicherungsmöglichkeiten kennen und nutzen. Dazu zählen beispielsweise ein Überweisungslimit und die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Zudem sollte man im Mailverkehr auf Phishing-Mails achten, mit denen sich Betrüger Zugang zu persönlichen Daten verschaffen wollen.

Ansprechpartnerin: Sabine Romer, Betriebsberatung, Telefon 07121 2412-135, sabine.romer[at]hwk-reutlingen.de