ZDH-Umfrage zur Kassenführung – Evaluierung von Bürokratiekosten
Meinungen und Erfahrungen sind gefragt: Der ZDH ruft alle Betriebe, die eine Kasse verwenden, dazu auf, bis zum 27. Mai 2025 das Kassengesetz zu evaluieren. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um die Verwendung der Kassen, eventuelle Neuanschaffungen, Kosten und die Bonpflicht.
Verwendet Ihr Betrieb für Ihre Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion? Dann waren und sind auch Sie von der Umsetzung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (sog. Kassensicherungsverordnung) betroffen.
Der Gesetzgeber hat sowohl die Evaluierung der mit der Umsetzung des Kassengesetzes als auch der Kassensicherungsverordnung einhergehenden Befolgungskosten vorgesehen. Diese findet jetzt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) statt. Das BZSt hat dem ZDH die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH jetzt betroffene Betriebe.
Mit Ihrer Teilnahme an der Befragung bis zum 27. Mai 2025 können Sie helfen, Bürokratie greifbar und bezifferbar zu machen. Ihre Erfahrungen können so eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, z. B. im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungssysteme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht.