Immer wieder gestellte Fragen | FAQs

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

 

Was ist die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

Wie groß ist der Kammerbezirk?

Der Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen umfasst die Landkreise Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb. Der Kammerbezirk umfasst einen vielseitigen und aktiven Wirtschaftsraum mit wenigen größeren Städten sowie zahlreichen kleinstädtisch und ländlich geprägten Gebieten.

Wie viele Mitglieder vertritt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer vertritt rund 13.000 Betriebe mit über 70.000 Beschäftigten, davon über 5.000 Auszubildende.

Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.

Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese 41 Berufe sind in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt.

Was ist die so genannte Altgesellenregelung?

Ein Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. Das ist in § 7b der Handwerksordnung geregelt.

Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die 53 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgeführt.

Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese Berufe sind in der Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung aufgelistet.

Was sind nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks?

Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind. Diese nicht-wesentlichen Tätigkeiten eines Handwerks, die selbständig ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, sind im § 1, Abs.2 der Handwerksordnung geregelt.

Wie ist die Handwerkskammer organisiert?

Das zentrale Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, die aus 39 Mitgliedern besteht. 26 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbständigen und 13 die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und sechs weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.

Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.

Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.

Welche Leistungen erbringt die Handwerkskammer?

Das Leistungsspektrum der Handwerkskammer gliedert sich in drei große Bereiche: die hoheitlichen Aufgaben, die politische Interessenvertretung und die Dienstleistungen für die Mitglieder.

Warum erfüllt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben?

Hoheitliche Aufgaben werden der Handwerkskammer vom Staat zur Erfüllung übertragen und von ihr wirtschaftlich, effektiv und im Sinne des Handwerks erbracht. Diese Selbstverwaltung hoheitlicher Aufgaben ist deshalb ein Beispiel für die erfolgreiche Einbeziehung der Wirtschaft in die Erfüllung öffentlicher Pflichten und damit auch für eine effiziente Entbürokratisierung.

Was sind hoheitlliche Aufgaben?

Dazu gehören vor allem die Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes, die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, die Führung der Lehrlingsrolle und die organisatorische Durchführung von Prüfungen, die Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden sowie die Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.

Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.

Was tut die Handwerkskammer im Rahmen der Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch. Aktuelle politische Initiativen sind den Pressemitteilungen, Reden und dem Geschäftsbericht zu entnehmen.

Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung:
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche

  • Betriebswirtschaft,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • öffentliches Recht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Steuerrecht,
  • Technik,
  • EDV und Umweltschutz,
  • Außenwirtschaft,
  • Aus- und Weiterbildung.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter Beratung und Förderung und Aus- und Weiterbildung.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.

Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.

Abgrenzung IHK und Handwerkskammer

Ein von den beiden Dachverbänden DIHK und DHKT gemeinsam herausgegebener Leitfaden erklärt ausführlich, wie die Zuständigkeiten von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gegeneinander abgegrenzt sind.

 Leitfaden Abgrenzung Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen (Stand: 2021)