Steuerförderung für Energiesparer

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Energetische Modernisierung von der Steuer absetzen
Seit 2020 können Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden bestimmte energetische Maßnahmen von der Einkommenssteuer absetzen. Was Verbraucher beachten müssen, wenn sie den 3 35c EStG nutzen wollen, erfahren sie hier.
Welche Maßnahmen sind absetzbar?
- Wärmedämmung von Wänden , Dachflächen, Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren, Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Welche Aufwendungen erkennt das Finanzamt an?
Die Grundregel lautet: die jeweilige Maßnahme muss energetische Anforderungen erfüllen. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, können Eigentümer sämtliche Aufwendungen für den fachgerechten Einbau beziehungsweise die fachgerechte Installation, für die Inbetriebnahme von Anlagen, für notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Welche Gewerke dürfen die Maßnahmen durchführen?
- Mauer- und Betonbauarbeiten
- Stukkateurarbeiten
- Maler- und Lackierungsarbeiten
- Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
- Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
- Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
- Brunnenbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Glasarbeiten
- Installateur- und Heizungsbauarbeiten
- Kälteanlagenbau
- Elektrotechnik und –installation
- Metallbau
- Ofen- und Luftheizungsbau
- Rollladen- und Sonnenschutztechnik
- Schornsteinfegerarbeiten
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
- Betonstein- und Terrazzoherstellung
Bei der ausgeführten energetischen Maßnahme muss es sich zudem um eine Maßnahme handeln, die dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig ist.
Damit die Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt werden, muss das ausführende Unternehmen eine so genannteFachunternehmererklärung abgeben.
Förderkredit oder Steuerförderung – Verbraucher müssen sich entscheiden
Die steuerliche Absetzbarkeit schafft neben zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen einen zusätzlichen Anreiz für Eigentümer. Allerdings können bei einer Modernisierungsmaßnahme nicht alle Förderinstrumente gleichzeitig genutzt werden. Wer beispielsweise bereits einen Kredit der KfW oder der L-Bank erhält, muss auf die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen verzichten. Umso wichtiger ist es deshalb für Eigentümer, im Vorfeld genau zu rechnen, welche Variante günstiger kommt.