© Katharina Täubl

 

Schwarzarbeit kommt uns teuer zu stehen

Es ist nicht nur der immense finanzielle Schaden in vielfacher Milliardenhöhe, der der deutschen Volkswirtschaft durch Schwarzarbeit entsteht, es sind auch die Gefahren, denen sich Auftragnehmer wie Auftraggeber aussetzen. Schließlich ermangelt es den meisten Schwarzarbeitern an der notwendigen Erfahrung und an den Kenntnissen, die erforderlich sind, Arbeiten an nicht selten hochkomplizierten technischen Anlagen und Einrichtungen auszuführen.

Die Schwarzarbeit wird nicht nur als unberechtigtes Anbieten und Ausführen handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen in empfindlicher Höhe bestraft. Daneben geht auch der Auftraggeber ein nicht unerhebliches Risiko ein. Gerade dies ist weniger bekannt. Es besteht nämlich nicht nur kein Versicherungsschutz, der den "schwarzen" Auftrag zu einem unkalkulierbaren Risiko werden läßt. Auch als Auftraggeber von Schwarzarbeit wird man mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt.

Am falschen Platz zu sparen, kann also verhängnisvolle Folgen haben. Sicher ist die Arbeit eines gelernten und qualifizierten Handwerkers teurer als die eines Schwarzarbeiters. Wer aber Wert auf die ordnungsgemäße und vor allem sichere Ausführung seines Auftrages legt, sollte sich keinesfalls auf Experimente einlassen und einen seriösen Handwerksbetrieb mit seinem Auftrag betrauen.

Hintergründe zum Thema "Schwarzarbeit"

Schwarzarbeit ist eine Form der Schattenwirtschaft und bezeichnet in der Umgangssprache eine unerlaubte, gewerbliche (haupt- oder nebenberufliche) fortgesetzte Betätigung. Auch die Formen der illegalen Beschäftigung gehören dazu, d.h. wenn Personal beschäftigt wird, das keine Arbeitserlaubnis besitzt und/oder für das weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, obwohl der Unternehmer oder Auftraggeber dazu verpflichtet wären.

Nach der Handwerksordnung begeht derjenige Schwarzarbeit, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbständig ausübt. Das Schwarzarbeitsgesetz erfaßt aber auch den Auftraggeber, der Dienst- und Werkleistungen nicht selbst ausführt, sondern durch handwerksrechtlich nicht zugelassene Subunternehmer ausführen läßt. Illegal handelt auch der, der Subunternehmer einsetzt, von denen er weiß oder leichtfertig nicht weiß, dass sie Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

"Das habe ich nicht gewusst!" Diese Schutzbehauptung entlastet niemand. Weder den Schwarzarbeiter, noch den Kunden, noch den Unternehmer. Denn: Jeder, der eine Tätigkeit aufnimmt oder vergibt, muss sich bemühen und alle Hebel in Bewegung setzen, um zu erfahren, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Juristen nennen das eine "gesteigerte Erkundigungspflicht".

Keine Schwarzarbeit sind:
  • Gefälligkeitsleistungen, die unentgeltlich aufgrund von persönlichem Entgegenkommen erbracht werden
  • Nachbarschaftshilfe, also die unentgeltliche gegenseitige Unterstützung - auch innerhalb einer Familie, eines Vereins oder einer örtlichen Gesellschaft.

Seit der Novellierung des Schwarzarbeitgesetzes stellt das unberechtigte Anbieten handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen in empfindlicher Höhe bestraft werden kann. Dass daneben auch der Auftraggeber auch ein Risiko eingeht, ist hingegen weniger bekannt. Es besteht nämlich in aller Regel kein Versicherungsschutz, der einen Auftrag zur Schwarzarbeit zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lassen kann.

Es wird teuer

Wenn man beim Schwarzarbeiten erwischt wird, dann wird es teuer. Bußgelder bis zu 100.000 Euro können nicht nur gegen den Schwarzarbeiter selbst, sondern auch gegen den Auftraggeber verhängt werden. Wenn Sie von der Handwerkskammer Reutlingen einen mutmaßlichen Fall von Schwarzarbeit überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich einfach an die Abteilung "Handwerksrolle". Auf den folgenden Seiten erfahren Sie aber auch, was sie unbedingt zu diesem Thema noch wissen sollten.

Wer tut was gegen Schwarzarbeit

Verfolgung und Ahndung Bei der Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit arbeiten die Handwerksorganisationen und die zuständigen Behörden effizient und erfolgreich zusammen. Sie werden bei ihren Ermittlungen von der Handwerkskammer Reutlingen, den fünf Kreishandwerkerschaften und von den Innungen in der Region tatkräftig unterstützt.

Baustellenkontrollen und Razzien durch Beamte des Hauptzollamtes, des Wirtschaftskontrolldienstes - professionell vorbereitet - bringen immer wieder illegale Machenschaften an das Tageslicht und schrecken zudem potentielle Schwarzarbeiter ab. Eine aktive Verfolgung ist allerdings der Handwerksorganisation durch die Gesetze bislang nicht eröffnet. Regelmäßig werden allerdings auch Kleinanzeigen in den Tageszeitungen untersucht, mit denen handwerkliche Tätigkeiten angeboten werden.

Anonyme Anzeigen bringen nichts!
Jeder Einzelne kann bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mitwirken. Bei einer Anzeige muss allerdings auch "Roß und Reiter" bekannt sein, also der Namen, die Adresse und Telefonnummer des Meldenden angegeben werden. Aber auch hier hilft die Kammer oder Kreishandwerkerschaft. Alle Daten werden allerdings streng vertraulich behandelt.

Ein Tipp: Je vollständiger die Hinweise sind, desto einfacher kann von den Verfolgungsbehörden ermittelt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt!

Was muss ein Hinweis von Ihnen beinhalten?
  • Wer genau ist gemeint?
  • Wo wird oder wurde die Tätigkeit ausgeübt?
  • Wann wurde dies beobachtet?
  • Was hat die Person vermeintlich "schwarz" ausgeführt (Tätigkeit)?

Wenn Sie von der Handwerkskammer Reutlingen einen mutmaßlichen Fall von Schwarzarbeit überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Abteilungsleiter Martin Schübel, oder an eine seiner Mitarbeiterinnen in der Handwerksrolle. Dort werden detaillierte und nachvollziehbare Informationen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

Sie erreichen uns entweder über unsere Telefon-Hotline 0 71 21/24 12-2 40, per Fax 0 71 21/24 12-4 24 oder senden Sie einfach eine E-Mail.

 Sie können hier auch ein Formular als pdf-Datei herunterladen, auf dem Sie die erforderlichen Angaben machen können.