Status von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Anschluss daran erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel.
- Aufenthaltsgestattung: Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde.
- Duldung: Asylbewerber, deren Antrag in der Regel abgelehnt worden ist, die aber beispielsweise aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine "Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung", eine sogenannte Duldung.
Wie erkennt ein Arbeitgeber den Status des Bewerbers?
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einem Duldungsstatus verfügen über entsprechende Dokumente der Ausländerbehörde. In diese Papiere kann eine so genannte Nebenbestimmung eingetragen werden, die über die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit informiert.