Neue Abmahnwelle im Namen der DSGVO droht. Überprüfen Sie Ihre Webseite auf Google Fonts mit den kostenlos im Web erhältlichen Google-Fonts-Checkern. Foto: monticellllo/Adobe Stock

12.10.2022

Abmahnung droht: Webseiten auf Google Fonts überprüfen

Aktuell erhalten Handwerksbetriebe mit eigener Webseite vermehrt Mahnschreiben aufgrund von Datenschutzverstößen bei der Verwendung von Google Fonts. Die Absender fordern mehrere Hundert Euro Schadensersatz innerhalb einer Frist. Mithilfe eines Online-Checks können Betriebe prüfen, ob ihre Seite gefährdet ist.

Worum geht's?

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern.

Was sind Google-Fonts?

Bei Google Fonts handelt es sich um ein Verzeichnis mit über 1.000 Schriftarten, die kostenlos für die Einbettung auf Websites von Google zur Verfügung gestellt werden. Technischer Hintergrund ist hierbei, dass die meisten Endgeräte wie Computer, Handys oder Tablets nicht sämtliche von Websiteprogrammierern verwendeten Schriftarten vorinstalliert haben. Um die Website und die darauf verwendeten Schriftarten trotzdem richtig auf den Endgeräten darstellen zu können, sind viele Websites so programmiert, dass die Schriftarten zur Darstellung dann von einem Google-Server heruntergeladen werden.

Das datenschutzrechtliche Problem dahinter:

Beim Herunterladen der Schriftarten wird die IP-Adresse des Website-Nutzers an den Server von Google in die USA übermittelt. Die IP-Adresse wiederum stellt ein personenbezogenes Datum dar, welches nur mit einer qualifizierten Einwilligung verarbeitet und in die USA übermittelt werden darf.

Sind die Forderungen ernst zu nehmen?

Wie ernst diese Schreiben zu nehmen sind, ist schwer zu beurteilen. Ob die Absender bei ausbleibender Zahlung tatsächlich weitere gerichtliche Schritte unternehmen oder den Vorfall an die Datenschutzbehörde weiterreichen würden, ist ungewiss. Da es sich bei dem Urteil des Landgerichts München um eine Einzelfallentscheidung handelt, lässt sich daraus keine pauschale Allgemeingültigkeit ableiten. Die Absender würden im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zudem selbst ein Prozessrisiko eingehen.

So prüfen Sie Ihre Website:

Damit entsprechende Abwägungen erst gar nicht notwendig wird, empfehlen wir einen der sogenannten "Google-Fonts-Checker" zu nutzen. Die kostenfreien Web-Anwendungen untersuchen, ob die Schriftart in der oben beschriebenen Weise nachgeladen wird. Ist dies der Fall, sollte die Schrift stattdessen lokal eingebettet werden. Bei Unsicherheiten wird eine Überprüfung durch den jeweiligen Webseiten-Dienstleister empfohlen.

Google-Fonts-Checker:

 Google-Fonts-Checker von 54 Grad Software

 Google-Fonts-Checker von Sicher 3

Mitgliedsbetriebe, die bereits ein Forderungsschreiben erhalten haben, können sich an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen wenden. Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de.