Foto: Detlev Müller

12.10.2017

Informationen zur Rentenversicherungspflicht

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sein Faltblatt zur Rentenversicherungspflicht für selbstständig tätige Handwerker überarbeitet.

Der Flyer erläutert in knapper Form, welche Handwerksunternehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung möglich ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind.

 Faltblatt „Rentenversicherungspflicht für selbständige Handwerker" (Stand: Oktober 2017)

Beratungsangebot für Selbständige, Gesellen und Auszubildende

Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente? Die Handwerkskammer Reutlingen bietet einmal im Monat gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg kostenlose Einzelberatungen für ihre Mitgliedsbetriebe und deren Beschäftigte an.

 Rentensprechtage