Der Werbebrief der OfficeMarkt 24 GmbH: Kein Grund zu zahlen, denn es handelt sich nur um ein Angebot.

01.03.2012

Alte Masche, neu aufgelegt

Ein Angebot ist ein Angebot und keine Rechnung. Auch der OfficeMarkt 24 GmbH dürfte dieser Unterschied bekannt sein. Dennoch verschickt der Softwarevertrieb mit Sitz in Hamburg massenhaft rechnungsähnliche Werbeschreiben, die sich erst bei genauer Lektüre des Kleingedruckten als das zu erkennen geben, was sie wirklich sind, nämlich Angebote.

Die Masche: Das Unternehmen offeriert unaufgefordert eine Bürosoftware. Während die Produktinformationen im Anschreiben betont kurz gehalten sind – der Kunde erfährt eine Artikelnummer und das Kürzel „Office, Win, 10 GER, CD, PRO“ –, werden Verkaufspreis, Referenznummer, ein Zahlungsziel von zehn Tagen und eine Bankverbindung gleich mehrfach aufgeführt.

Man muss schon genau hinsehen

Dazwischen und in extrem kleiner Schrift steht folgende Erläuterung: „Dies ist ein Angebot, das erst durch die Zahlung, die wir als Annahme werten dürfen, zu einem verbindlichen Vertrag führt. [...] Dies ist ein Angebot und keine Rechnung. Bitte nennen Sie bei der Zahlung Ihre Kundennummer. Im Fall der Annahme dieses Angebotes soll gegenwärtiges Exemplar als Rechnung gelten.“

Richard Schweizer, Justiziar der Handwerkskammer Reutlingen, rät den angeschriebenen Unternehmen, sich in jedem Fall die Zeit für eine genaue Prüfung zu nehmen. „Wenn die Ware weder bestellt noch geliefert worden ist, erledigt sich das Schreiben von selbst.“ Für den Fall, dass bereits eine Zahlung geleistet wurde, empfiehlt Schweizer, das Zustandekommen des Vertrags unverzüglich per Einschreiben wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Ein entsprechendes Musterschreiben kann unter www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.html heruntergeladen werden.

Allerdings ist mit der Täuschungsanfechtung keine Garantie verbunden, das Geld auch tatsächlich zurückzuerhalten. Gegebenenfalls müsse dann erwogen werden, so Schweizer, die OfficeMarkt 24 GmbH auf Rückzahlung des Betrages zu verklagen.

www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.html

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail.