Foto: Petra Bork / Pixelio

20.08.2013

Arbeitszeugnisse: Mit wenigen Klicks zum Entwurf

Arbeitszeugnisse sind für viele Chefs eine lästige Pflicht und enthalten darüber hinaus eine Menge Konfliktpotenzial. Der Arbeitszeugnisgenerator auf handwerk-magazin.de sorgt dafür, dass alle geforderten Bestandteile berücksichtigt werden und bietet zahlreiche Formulierungshilfen.

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, hat er ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis - unter normalen Umständen - nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern Handwerksunternehmer.

Mit dem Arbeitszeugnisgenerator, einem neuen, kostenfreien Onlineangebot der Zeitschrift "handwerk magazin", erstellen Chefs mit wenigen Klicks standardisierte Arbeitszeugnisse. Gängige Musterformulierungen und Bewertungscodes sind bereits hinterlegt. Alle weiteren Bestandteile des Zeugnisses werden abgefragt Als Ergebnis erhält der Unternehmer einen kompletten Arbeitszeugnis-Entwurf.

Prüfung bleibt unverzichtbar

Arbeitgeber und Personalverantwortliche sollten sich allerdings über die Schwächen der Standardlösung im Klaren sein: Das Online-Tool hilft, Zeit zu sparen. Den eigenen Beitrag kann es nicht ersetzen. Deshalb sollten die Entwürfe immer sorgfältig geprüft werden, ob sie dem Einzelfall entsprechen. Bleiben Fragen offen, lohnt es sich, das Beratungsangebot der Handwerkskammer zu nutzen. Die Rechtabteilung berät Mitgliedsbetriebe zu Arbeitszeugnissen und vielen anderen Rechtsthemen kostenfrei.http://www.handwerk-magazin.de/zeugnisgenerator-muster-arbeitszeugnis-selbst-erstellen/150/384/207581/

Arbeitszeugnisgnerator auf handwerk-magazin.de

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.