14.01.2008

Ausgleichsabgabe

Im Laufe des Januars gingen allen Arbeitgebern, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, die Erhebungsbögen für die Ausgleichsabgabe zu.

Es handelt sich um eine Selbstveranlagungspflicht  der Arbeitgeber. Die Anzeige an die Agentur für Arbeit und Zahlung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg müssen bis zum 31. März 2008 eingegangen sein.

Bei Fristüberschreitung bei der Zahlung ist das Integrationsamt ohne Ausnahme verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben.Das Integrationsamt weist darauf hin, dass eine Fristverlängerung nicht möglich ist.

Bereits jetzt steht die kostenlose Software REHADAT-Elan07 zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige undefinedzum Herunterladen im Internet zu Verfügung.

undefinedAusführliche Informationen zur Ausgleichsabgabe gibt es hier.