04.05.2009

Aushangpflichtige Gesetze 2009

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen allgemein zugänglich machen. Ob als Broschüre oder in digitaler Form im Firmennetzwerk, grundsätzlich gilt: die Sammlung sollte vollständig und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn ein Jugendlicher beschäftigt wird)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz (wenn mehr als drei Frauen beschäftigt werden)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Ladenöffnungsgesetz (das Ladenschlussgesetz ist in Baden-Württemberg nicht mehr anwendbar; wenn ein Arbeitnehmer beschäftigt wird)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (Auszüge)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Auszüge)

Je nach Branche kann die Liste ergänzt werden um Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften. Welche Texte zusätzlich aufgenommen werden sollten, darüber informiert Sie Ihr jeweiliger Fachverband.

Für Arbeitgeber besteht Aushangpflicht. Diese kann in verschiedener Form erfüllt werden. Als Aushang oder als Auslage, aber auch als PDF-Dokument, das innerhalb des Firmennetzwerks verfügbar gehalten wird. Die Gewerbeaufsicht wacht darüber, ob Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkommen. Verstöße können geahndet werden.

Als Broschüre oder als E-Book

Zahlreiche Verlage bieten regelmäßig aktualisierte Sammlungen an. In gedruckter Form kostet die Ausgabe 2009 rund 10 Euro. Der Deutsche Instituts-Verlag hat derzeit drei Varianten im Programm. Neben der Broschüre mit und ohne Aktualisierungsabo sind die aushangpflichtigen Gesetze nun auch als E-Book erhältlich. Weitere Anbieter finden Sie am Ende des Beitrages aufgeführt.

Wichtiger Hinweis:
Handwerkskammern verkaufen keine Gesetzestexte. Genau dieses aber behaupteten im vergangenen Jahr einige Geschäftemacher. Sie riefen bei Handwerksbetrieben an und gaben sich als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus, um vollkommen überteuerte Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze zu verkaufen. Unser Tipp: Wer über den Buchhandel oder direkt beim Verlag in einem Onlineshop bestellt, wird im Regelfall kurzfristig beliefert und spart obendrein noch Geld.

Öffnet externen Link in neuem FensterDeutscher Instituts-Verlag

Öffnet externen Link in neuem FensterVerlagsanstalt Handwerk

Öffnet externen Link in neuem FensterVerlagsgesellschaft Weinmann

Der Baden-württembergische Handwerkstag hat eine Liste der aushangpflichtigen Gesetze auf seinen Internetseiten veröffentlicht und mit der Juris-Datenbank des Bundesministerums der Justiz verknüpft. Der Service ist kostenfrei, allerdings mit etwas Arbeit verbunden, denn Änderungen werden nicht automatisch mitgeteilt.

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.handwerk-bw.de/gesetzesaushang.html

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailrichard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.