10.07.2007

Ausstellung von Energieausweisen

[045/07] Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in der Zwischenzeit eine Liste veröffentlicht, welche Handwerksberufe künftig Energieausweise ausstellen dürfen.

Insbesondere zählen dazu Bau-, Ausbau- und anlagentechnische Handwerke, die - nachdem sie zunächst von der Berechtigung ausgeschlossen werden sollten - nach Protesten der Handwerksorganisationen jetzt grundsätzlich zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und von Modernisierungsempfehlungen berechtigt sind.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Handwerker eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens  nachweisen können.

Die Liste finden Sie hier als pdf-Datei.