15.12.2009

Binnenmarkt: Für Lastschriften fallen die Grenzen

Seit November 2009 können Verbraucher und Unternehmen Lastschriftverfahren über Grenzen hinweg direkt durchführen. Neue EU-Vorschriften sollen sicherstellen, dass Lastschriften innerhalb der Europäischen Union (EU) und weiterer Länder künftig genauso einfach, effizient und sicher sind wie die nationalen Zahlungsverfahren.

Lastschriftverfahren sind ein beliebtes Mittel, um regelmäßige Zahlungen bequem und kostengünstig abzuwickeln. Allerdings war diese Form des Zahlungsverkehrs bislang immer auf ein einzelnes Land beschränkt. Wer die Rechnung eines ausländischen Lieferanten begleichen wollte, musste das Geld - zu deutlich höheren Kosten - überweisen.

Mit der Einführung von SEPA fallen diese Grenzen. SEPA steht für Single Euro Payment Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der seit 2008 in einzelnen Schritten geschaffen wird. Der SEPA-Raum umfasst neben den 27 Mitgliedsstaaten der EU die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Monaco. Sämtliche Zahlungen innerhalb dieser Zone werden künftig wie inländische Zahlungen behandelt. Vorteil für Verbraucher: einheitliche Standards und ein spürbar beschleunigter Zahlungsverkehr. So sollen Überweisungen im SEPA-Raum ab 2012 innerhalb eines Bankgeschäftstages abgewickelt werden. Die Lastschrift ist das zweite Instrument, das auf den neuen europäischen Standard umgestellt wird. Ab 2011 sollen EC- und Kreditkarten umgestellt werden.

Das SEPA-Lastschriftverfahren soll im Laufe eines Jahres voll zugänglich sein. Banken außerhalb des Euro-Raumes wird eine Umsetzungsfrist bis 2014 eingeräumt.

Weitere Informationen

undefinedEuropäische Kommission

undefinedDeutsche Bundesbank – Faltblatt zum SEPA-Verfahren