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11.08.2020

Bund fördert Elektro-Nutzfahrzeuge im Handwerk

Der Bund erleichtert Handwerkunternehmen den Einstieg in die Elektro-Mobilität. Betriebe, die vollelektrische Nutzfahrzeuge anschaffen, erhalten einen Zuschuss von 40 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Verbrenner.

Den Investitionszuschuss gibt es für vollelektrische Fahrzeuge der Zulassungsklassen N1 bis N3 und die erforderliche Ladeinfrastruktur. Hybride und Plug-in-Hybride sind hingegen nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Pro Unternehmen werden maximal 40 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst.

Kleine und mittlere Betriebe erhalten einen einen Bonus von 10 bzw. 20 Prozent der Förderquote, „sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.“ Ein gesonderter Nachweis darüber ist nicht erforderlich. Eine Erklärung, die gemeinsam mit dem Antrag eingereicht wird, genügt. Ebenfalls vorgesehen ist eine Bestätigung der Kommune, dass die Anschaffung als Bestandteil eines Klimaschutz-, Luftreinhalte- oder Mobilitätskonzepts gewertet werden kann.

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen (Umweltbonus, Landesprogramme) kombinierbar.

Der Bund stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung ist bis zum 14. September 2020 möglich. Interessierte Betriebe sollten ihren Antrag so früh als möglich stellen, denn die Mittel werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.

Das Programm wird über den Projektträger Jülich abgewickelt. Auf der Internetseite gibt es Fragen und Antworten, die Antragsformulare sowie ein Tool zur Berechnung der förderfähigen Kosten.

 Projektträger Jülich „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“