Foto: fotohansel / Adobe Stock

25.04.2019

Bund setzt Förderprogramm E-Mobilität fort

Das Bundesverkehrsministerium setzt sein Programm zur Förderung der E-Mobilität in Kommunen mit hohen Schadstoffwerten fort. Auch Reutlinger Betriebe, die neue Fahrzeuge anschaffen, können einen Zuschuss erhalten.

Die Stadt Reutlingen unterstützt die Unternehmen mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Kauf Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Das Programm stellt eine Bedingung auf: pro Antrag müssen mindestens zwei Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e, L7e (Leichtfahrzeuge) sowie N1 und M1 (PkW/NfZ) beschafft werden. Für andere Fahrzeugklassen (M2, M3, N2, N3 und Sonderfahrzeuge) bestehen keine Auflagen.

Gefördert werden rein batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV), sofern diese eine im rein elektrischen Betrieb eine Reichweite von mindestens 50 Kilometern erreichen oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ebenfalls begünstigt wird die für den Fahrzeugbetrieb erforderliche Ladeinfrastruktur.

Die Förderung wird als Zuschuss zum höheren Investitionsmehraufwand gegenüber einem Nicht-Elektro-Fahrzeug gewährt. Die Höchstförderung beträgt 40 Prozent. Mittlere und kleine Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent, falls das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden könnte. Um diesen Zuschlag zu erhalten ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen.

Tipps für Antragssteller

  • Interessierte sollten sich an die Stadt Reutlingen wenden. Diese bestätigt, dass die geplante Investition in das Elektromobilitätskonzept der Stadt Reutlingen passt und deshalb unterstützt wird. Anfragen per Email an Patricia.Mittnacht[at]Reutlingen.de.
  • Antragsteller müssen mit ihrer Bestellung nicht auf den Förderbescheid warten. Aus dieser Sonderregelung leitet sich jedoch kein Anspruch auf eine Zuwendung ab. Das Risiko trägt der Antragsteller.
  • Die Fahrzeuge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen angeschafft werden und mindestens 2 Jahre ab Kauf im Eigentum des Antragstellers verbleiben.
  • Der Förderantrag bis zum 13.05.2019 elektronisch über das easyonline-Portal oder postalisch stellen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt.

 www.foerderportal.bund.de/easyonline

Aufruf und Informationen für Antragsteller

 Checkliste für Antragsteller

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.