26.10.2010

Bundesfinanzhof: Kein höherer Steuerbonus für Ehepaare

Wenn Eheleute mehrere Wohnungen nutzen, bleibt dies ohne Folgen für den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Ermäßigung im Rahmen einer gemeinsamen Steuererklärung nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden kann.

Das Gericht (VI R 60/09) bestätigte damit die Auffassung der Finanzbehörde. Die Kläger, die Einfamilienhäuser an zwei Orten bewohnen, wollten die Regelung pro Wohneinheit und damit zweifach in Anspruch nehmen. Das Finanzamt gewährte den Bonus lediglich einmal bis zum Höchstbetrag.

Nach Auffassung des Gerichts könne aus dem § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG nicht geschlossen werden, dass Steuerpflichtigen, die mehrere Wohnungen nutzten, die Ermäßigung auch mehrfach zu gewähren sei. Zusammenveranlagten Ehegatten wird danach die Steuerermäßigung nur einmal gewährt.

undefinedBundesfinanzhof, Urteil vom 29. Juli 2010, VI R 60/09