09.08.2012

Bußgelder für einen Bindestrich

Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland unter Umständen mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt. So soll nach mündlichen Berichten in Italien das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen.

Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden neue Zulassungen generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist und stellt die Papiere entsprechend aus.

Wer also ein Euro-Kennzeichen hat und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Die Zulassungsstelle wird – so zumindest bei den Landratsämtern Reutlingen und Tübingen – die Änderung zum Materialpreis (1 Euro) durchführen.

Die Deutsche Handwerks Zeitung hat das Thema jetzt auch aufgegriffen.

Update:
Das Landratsamt Tübingen hat seine Angaben inzwischen aktualisiert:

"Bei der Zulassungsstelle Tübingen werden neue Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt die Papiere entsprechend aus. Die Rechtslage indes ist eindeutig: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig".

Unser Rat: Nichts tun und entspannt in den Urlaub fahren. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig."