01.07.2009

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung: Neue Auflagen für Betriebe

Ab dem 4. Juli 2009 gelten verschärfte Regeln für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen: Unternehmen müssen sich zertifizieren lassen, Mitarbeiter benötigen einen Sachkundenachweis. Betroffen sind vor allem Betriebe, die sich mit Klima- und Heizungstechnik und dem Brandschutz beschäftigen. Die Handwerkskammer Reutlingen hat alle wichtigen Informationen auf ihrer Homepage zusammengestellt.

Neu ist, dass ab dem 4. Juli sowohl für das gesamte Unternehmen, als auch für jeden einzelnen Mitarbeiter, Nachweise erbracht werden müssen. Von Unternehmen werden Angaben über die Ausrüstung und Werkzeuge verlangt, Mitarbeiter müssen ihre Qualifikation nachweisen. Für die Zertifizierung der Unternehmen sind die Regierungspräsidien zuständig.

„Ob eine Nachweispflicht vorliegt, ist im Einzelfall tatsächlich nicht immer einfach zu bestimmen“, weiß Brigitte Rilling von der Handwerkskammer Reutlingen. Denn beispielsweise müssen im Kfz-Bereich nur die Mitarbeiter über einen Sachkundenachweis verfügen, während für den Betrieb selbst keine Zertifizierungspflicht besteht. Die Umweltexpertin rät deshalb, genau zu prüfen, ob der Betrieb überhaupt unter den Anwendungsbereich der Chemikalien-Klimaschutzverordnung fällt. In Zweifelsfällen helfe der Anruf bei der Handwerkskammer, so Rilling.

Die Handwerkskammer Reutlingen hat alle betroffenen Betriebe angeschrieben, so schnell wie möglich Übergangsbescheinigungen für ihre Mitarbeiter zu beantragen. Denn erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit, bis alle Mitarbeiter den geforderten Sachkundenachweis in einer Fortbildung erwerben können. Vorläufige Nachweise helfen. Die Handwerkskammer Reutlingen stellt ab sofort solche Übergangsbescheinigungen aus. Voraussetzung ist allerdings, dass Mitarbeiter bereits über eine Qualifizierung im Bereich Kälteanlagen, Kältekreisläufe allgemein und Klimaanlagen verfügen. Der vorläufige Nachweis ist maximal zwei Jahre gültig.

Weitere Informationen zur Verordnung, Hinweise für Betriebe und alle Antragsformulare gibt es unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.hwk-reutlingen.de/f-gase.html.

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Brigitte Rilling, Energie und Umwelt, Telefon 07121 2412-143, Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailbrigitte.rilling@hwk-reutlingen.de.