Foto: Katharina Täubl

02.06.2020

Corona: BG Bau aktualisiert Arbeitsschutzstandards

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe veröffentlicht. Die Handlungshilfe konkretisiert betriebliche Maßnahmen, die aktuell zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus erforderlich sind.

Der Leitfaden basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das rechtlich verbindliche Mindeststandards formuliert hat. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten und der Kunden vor einer Ansteckung während der Arbeit zu gewährleisten. Dazu sind Anpassungen in der Organisation des Arbeitsschutzes und in den Schutzmaßnahmen selbst vorzunehmen.

Arbeitgeber bzw. Arbeitsschutzbeauftragte erhalten eine praxisbezogene Handlungshilfe, die zum einen alle zeitlich befristeten zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz, zum anderen Umsetzungshilfen und weitere Fachinformationen der BG BAU enthält. Wenn auf Baustellen Beschäftigte mehrerer Gewerke gleichzeitig tätig werden, ist eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen diesen bzw. mit Bauherrn, Bauleitung und Baustellenkoordinator vorzunehmen.

Zu den organisatorischen Vorkehrungen zählen unter anderem:

  • ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen erstellen
  • aktive Kommunikation im Betrieb sicherstellen
  • individuelle Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen vereinbaren
  • Umgang mit Verdachtsfällen auf COVID-19-Erkrankungen regeln
  • Abstimmung der auf einer Baustelle tätigen Unternehmen koordinieren

Der Leitfaden enthält zudem Aktualisierungen von Schutzmaßnahmen:

  • Betriebsstätte und Schutzabstände
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Hygienevorschriften
  • Arbeitsmittel
  • Aufbewahrung von Arbeitskleidung und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Mund-Nasen-Schutz und der Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Sammelunterkünfte, die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen

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