02.12.2011

Das ELENA-Verfahren wird eingestellt

Heute wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 3. Dezember 2011 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.

Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.

Weiterführende Informationen zur Einstellung und Abwicklung des ELENA-Verfahrens sind auf der Webseite zum ELENA-Verfahren abrufbar.