Foto: Tim Reckmann / Pixelio

04.08.2015

Datenpanne verursacht zu hohe Steuerabzüge

Hatten Sie im vergangenen Monat zu wenig Netto vom Brutto? Dies könnte an einer Datenpanne beim Bundeszentralamt für Steuern liegen. Anfang Juli wurden für einzelne verheiratete Arbeitnehmer falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

Die betroffenen Arbeitnehmer wurden statt der Steuerklasse 3 der weniger günstigen Steuerklasse 1 zugeordnet, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2015. Die Folge: In den Fällen, in denen Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres korrigiert haben, führte dies in der Juliabrechnung zu erheblichen finanziellen Einbußen für die Arbeitnehmer.

Die Ursache ist ein Programmfehler in der ELStaM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Die darin gespeicherten individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale – Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinder – werden monatlich direkt an den Arbeitgeber übermittelt.

Papierbescheinigungen beantragen

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist darauf hin, dass die Finanzämter den Fehler nicht selbst erkennen können. Die Behörde bittet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten zu informieren.

Betroffene können die Korrektur ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale bei ihrem Finanzamt formlos beantragen und erhalten eine Papierbescheinigung, die vorübergehend als Ersatz für die elektronisch übermittelten Daten genutzt werden kann. Die darin eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend. Arbeitgeber können den fehlerhaften Lohnsteuerabzug auf der Grundlage dieser Bescheinigungen korrigieren.

Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe