Nicht rechtskonform – so lautet das Urteil der Datenschützer in Schleswig-Holstein über die Verwendung von Facebookdiensten auf Internetseiten. Foto: Alexander Klaus / pixelio.de

15.09.2011

Datenschützer nehmen Facebook ins Visier

Heute schon getwittert oder online neue Freundschaften geschlossen? Soziale Netzwerke im Internet erleben einen Boom. Das ruft die Datenschützer auf den Plan. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hält die Verwendung des Facebook-Button „Gefällt mir“ auf Internetseiten für nicht datenschutzkonform.

Immer mehr Betreiber von Internetseiten erweitern ihre Angebote um „Social Plugins“. Besonders beliebt ist der „Like“-Button von Facebook, der unkompliziert und kostenlos eingebunden werden kann. Die Idee: Ein Klick genügt, und auch andere, miteinander vernetzte Nutzer sind über eine interessante Meldung oder ein Produkt informiert.

Die nützliche Technik hat jedoch ihren Preis, denn Facebook liest immer mit. Das ULD hat die technischen und rechtlichen Aspekte genauer untersucht. Das Urteil der Datenschützer: „Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.“ Diese Praxis verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolge keine hinreichende Information der Nutzer. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, stellte das ULD fest.

Nutzer umfassend informieren

In der kritischen Auseinandersetzung mit dem Sozialen Netzwerk, dem allein in Deutschland rund 20 Millionen Mitglieder angehören, machen die Datenschützer inzwischen Druck: Sie forderten alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, Facebook-Dienste bis Ende September zu deaktivieren und damit die Weitergabe von Nutzerdaten zu unterbinden. Wer dem Appell nicht folgen wolle, müsse mit weiteren rechtlichen Schritten bis hin zu Bußgeldern rechnen, kündigte das ULD an.

Katharina Nopper von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen rät Betrieben, erst einmal abzuwarten: „Es handelt sich um die Einschätzung eines Landesdatenschutzbeauftragten.“ Akuter Handlungsbedarf bestehe nicht. Allerdings sollten Unternehmen, die das Facebook-Plugin in ihren Internetauftritt eingebunden haben, die Besucher der Internetseite darüber informieren, indem sie die Datenschutzerklärung entsprechend erweitern.

Kleine Helfer bieten Schutz

Auch Nutzer können sich effektiv schützen. Die meisten Browser bieten einen „Privat-Modus“ an.  Diese globale Einstellung verhindert, dass beim Surfen so genannte Cookies auf dem Rechner des Nutzers abgelegt werden. Ohne diese Dateien versiegt der unkontrollierte Datenfluss im Nu. Die Alternative für erfahrene Nutzer: Sie legen in einer Liste fest, welchem Anbieter sie erlauben oder verbieten, Cookies abzulegen.

Wer diesen Aufwand scheut, kann zum Facebook-Blocker greifen. Die kostenlose Erweiterung sperrt das Soziale Netzwerk einfach aus, ohne die Verwendbarkeit einer Webseite einzuschränken. Facebook-Blocker gibt es für die Browser Firefox, Opera, Safari und Chrome.

Unabhängige Landesstelle für Datenschutz Schleswig-Holstein

Facebook-Blocker für verschiedene Browser

Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, katharina.nopper(at)hwk-reutlingen.de.